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Klasse C1

Mit dieser Klasse darf man fahren:
Kraftwagen mit max. 8 Sitzplätzen außer dem Fahrersitz.
zG über 3,5t aber max. 7,5 t.
Ein Anhänger mit max. 750 kg zG darf mitgeführt werden.
Die zG der Kombination ist auf 12 t begrenzt.
Die zG des Anhängers darf die Leermasse des Zugfahrzeuges nicht überschreiten.

Theoretische Ausbildung:
Grundunterricht: 6 Doppelstunden
Klassenspezifischer Unterricht: 6 Doppelstunden

Praktische Ausbildung:
Grundfahrstunden in beiden Klassen
besondere Ausbildungsfahrten auf dem Solofahrzeug:
1 Überland, 1 Autobahn
besondere Ausbildungsfahrten mit der Kombination:
3 Überland, 1 Autobahn, 1 Dunkelheit

Weitere Informationen:
Wenn Sie Informationen zur Klasse C1E wünschen, geben wir Ihnen gerne persönlich Auskunft.

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