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Klasse C / CE

Mit dieser Klasse darf man fahren:
Kraftwagen max. 8 Sitzplätze außer dem Fahrersitz,
zulässige Gesamtmasse über 7,5 t.
Ein Anhänger mit max. 750 kg zG darf mitgeführt werden.

Notwendiger Vorbesitz: FE Klasse B/C1/C1E

Theoretische Ausbildung:
Grundunterricht: 6 Doppelstunden
Klassenspezifischer Unterricht: 8 Doppelstunden

Praktische Ausbildung:
Grundfahrstunden in beiden Klassen.
Besondere Ausbildungsfahrten auf dem Solofahrzeug:
3 Überland, 1 Autobahn.
Besondere Ausbildungsfahrten mit der Kombination:
5 Überland, 2 Autobahn, 3 Dunkelheit.

Prüfung:
Theorie: Gemeinsam
Praxis: Getrennt, d.h. zuerst Soloprüfung, dann mit der Kombination.

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