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Klasse C / CE
Mit dieser Klasse darf man fahren: Kraftwagen max. 8 Sitzplätze außer dem Fahrersitz, zulässige Gesamtmasse über 7,5 t. Ein Anhänger mit max. 750 kg zG darf mitgeführt werden.
Notwendiger Vorbesitz: FE Klasse B/C1/C1E
Theoretische Ausbildung: Grundunterricht: 6 Doppelstunden Klassenspezifischer Unterricht: 8 Doppelstunden
Praktische Ausbildung: Grundfahrstunden in beiden Klassen. Besondere Ausbildungsfahrten auf dem Solofahrzeug: 3 Überland, 1 Autobahn. Besondere Ausbildungsfahrten mit der Kombination: 5 Überland, 2 Autobahn, 3 Dunkelheit.
Prüfung: Theorie: Gemeinsam Praxis: Getrennt, d.h. zuerst Soloprüfung, dann mit der Kombination. |
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Wagnerstraße 51 89077 Ulm/Donau
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