Führerscheinausbildung in der Klasse B/BA und BE bei der Fahrschule BAYER PLUS in Ulm

Mit dem Führerschein der Klasse B ist es erlaubt Kraftwagen:

  • mit maximal 8 Sitzplätzen (außer dem Fahrer)
  • zulässigen Gesamtgewicht (zG) von bis zu 3,5 t zu fahren
  • ein Anhänger mit maximal 750 kg zG darf mitgeführt werden
  • Anhänger mit zG über 750 kg ist erlaubt, wenn die zG der Fahrzeugkombination 3.500 kg nicht übersteigt

Das Mindestalter hierfür beträgt 18 Jahre. Ausnahme ist der Führerschein mit 17.

Ausbildungsdauer

Theoretische Ausbildung:

Grundunterricht: 12 Doppelstunden
Klassenspezifischer Unterricht: 2 Doppelstunden

 

Praktische Ausbildung:

Grundfahrstunden
5 Überlandfahrstunden
4 Autobahnfahrstunden
3 Dunkelheitsfahrstunden

Mit dem Führerschein der Klasse BE ist es erlaubt Kraftfahrzeuge der Klasse B mit Anhänger oder Sattelanhänger mit zG des Anhängers über 750kg, aber maximal 3500kg zu fahren. Der Vorbesitz der Klasse B ist notwendig.

Das Mindestalter hierfür beträgt 18 Jahre. Ausnahme ist der Führerschein mit 17.

Ausbildungsdauer

Theoretische Ausbildung:

keine theoretische Prüfung erforderlich

Praktische Ausbildung:

  • Grundfahrstunden
  • 3 Überland
  • 1 Autobahn
  • 1 Dunkelheit

Kraftfahrzeug der Klasse B mit Anhänger mit:

  • zG des Anhängers über 750 kg
  • zG der Fahrzeugkombination über 3.500 kg aber max. 4.250 kg

Bei der Klasse B mit Schlüsselzahl 96 handelt es sich nicht um eine eigene Fahrerlaubnisklasse, sondern um eine Ausweitung der Klasse B. Die Schlüsselzahl darf erst nach Vorlage des Nachweises der Teilnahme an einer 7 Stunden (à 60 Minuten) umfassenden theoretischen und praktischen Schulung nach Anlage 7a FeV eingetragen werden. 

Die Schulung darf vor Erteilung der Fahrerlaubnis Klasse B erfolgen. Dann kann die Schlüsselzahl bereits bei der Erteilung der Fahrerlaubnis Klasse B eingetragen werden.

 

Ausbildungsdauer

Theoretische Ausbildung:

  • 150 Minuten

Praktische Ausbildung:

  • Praktische Übungen (210 Minuten)
  • Fahren im Realverkehr (60 Minuten)

Seit dem 01.01.2008 gibt es den Führerschein mit 17 auch in Baden-Württemberg. Dabei können bereits Personen ab 17 Jahren mit der Zustimmung der Erziehungsberechtigten einen Führerschein erlangen.

Der Führerschein ist bis zum erreichen des 18. Lebensjahres jedoch nur im Beisein einer eingetragenen Begleitperson gültig. Das Mindestalter hierfür beträgt 16,5 Jahre. Die theoretische Prüfung darf max. 3 Monate, die praktische Prüfung max. 1 Monat vor dem 17. Geburtstag abgelegt werden.

Die Besonderheiten bei uns in der Ulmer Fahrschule BAYER PLUS:

  • Wir bieten den Begleitpersonen an, am Anfang, in der Mitte und kurz vor Beendigung der Ausbildung bei einer Fahrstunde mitzufahren. Dies dient der Information über neue Regelungen, energiesparende Fahrweise etc.
  • Wir arbeiten nach dem curricularem Leitfaden (Ausbildungsdiagramm Karten). Das bedeutet, der Schüler und seine Angehörigen wissen immer wo er / sie steht und welche Themen noch vertieft werden müssen.
  • Unser Unterricht und die Lehrmaterialien sind aufeinander abgestimmt. Modernste Schulungsmethoden und unterstützende Materialien (wie z.B. mobiles "Lerntablet") erleichtern den Weg zum Führerschein.
  • In unseren Theorie Unterrichten wird aktiv mitgearbeitet, um schnell und effektiv zum Lernziel zu kommen (kein "Absitzen“). Der Spaß am Lernen sollte ebenfalls nicht zu kurz kommen!
  • Wir bieten in den Ferien sogenannte Theorie Intensiv Wochen!
  • Ansonsten gelten die Ausbildungsdetails des herkömmlichen Führerschein Klasse B.
  • Die nötigen Voraussetzung wie Sehtest, Passbilder und den Erste Hilfe Kurs organisieren wir gerne für dich!

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