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Mit dem Führerschein der Klasse C1 ist es erlaubt, Kraftwagen mit maximal 8 Sitzplätzen (außer dem Fahrersitz) zu fahren, die ein zulässiges Gesamtgewicht (zG) von 3,5 t bis 7,5 t besitzen. Ein Anhänger mit maximal 750 kg zG darf mitgeführt werden.
In der Klasse C1E darf das zG der Kombination jedoch nicht mehr als 12 t betragen, wobei das zG des Anhängers das Leergewicht des Zugfahrzeugs nicht überschreiten darf. Das Mindestalter hierfür beträgt 18 Jahre.
Die nötigen Voraussetzung wie Sehtest, Passbilder und Erst-Hilfe-Kurs organisieren wir gerne für Sie!
Ausbildungsdauer
Theoretische Ausbildung:
Grundunterricht: 6 Doppelstunden
Klassenspezifischer Unterricht: 6 Doppelstunden
Praktische Ausbildung C1:
Grundfahrstunden individuell
3 Überlandfahrstunde
1 Autobahnfahrstunde
1 Nachtfahrt
Mit dem Führerschein der Klasse C1 ist es erlaubt, Kraftwagen mit maximal 8 Sitzplätzen (außer dem Fahrersitz) zu fahren, die ein zulässiges Gesamtgewicht (zG) von 3,5 t bis 7,5 t besitzen. Ein Anhänger mit maximal 750 kg zG darf mitgeführt werden.
In der Klasse C1E darf das zG der Kombination jedoch nicht mehr als 12 t betragen, wobei das zG des Anhängers das Leergewicht des Zugfahrzeugs nicht überschreiten darf. Das Mindestalter hierfür beträgt 18 Jahre.
Die nötigen Voraussetzung wie Sehtest, Passbilder und Erst-Hilfe-Kurs organisieren wir gerne für Sie!
Ausbildungsdauer
Theoretische Ausbildung:
Grundunterricht: 6 Doppelstunden
Klassenspezifischer Unterricht: 6 Doppelstunden
Praktische Ausbildung C1:
Grundfahrstunden individuell
3 Überlandfahrstunde
1 Autobahnfahrstunde
1 Nachtfahrt
Praktische Ausbildung C1/C1E in Kombination:
Grundfahrstunden je Klasse individuelle Anzahl
1 Überlandfahrstunde (Solo)
1 Autobahnfahrstunde ( Solo)
3 Überlandfahrstunden ( imit Anhänger)
1 Autobahnfahrstunde ( mit Anhänger)
3 Dunkelheitsfahrstunden ( mit Anhänger)
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Liebe Fahrschüler, liebe Interessenten,
aufgrund der neuesten Corona Verordnung vom 11.01.21 befinden wir uns für die Ausbildungsklassen A + B im Lockdown bis voraus- sichtlich 31.01.21.
Wir werden somit keine Unterrichte, Fahrstunden oder Praxis Prüfungen durchführen können.
THEORIE Prüfungen könnt Ihr wahr nehmen !
Meldet euch zur Terminvereinbarung telefonisch oder per Mail.
Unser Büro in der Wagnerstraße bleibt während des Lockdowns geschlossen.
Um den ersten Unterricht der Führerschein Ausbildung Klasse A planen zu können, bitten wir bereits jetzt um Anmeldung.
So können wir sofort nach dem Lockdown direkt in die Ausbildung einsteigen.
Durchführen dürfen wir jedoch weiterhin die Ausbildung für die Klassen C1,C,D sofern diese beruflich notwendig ist, oder über die Agentur für Arbeit/Jobcenter, Rententräger gefördert wird.
Wir bieten Theorie Stunden im Präsenz Unterricht in unserem Ausbildungszentrum im Ulmer Donautal für diese Klassen an. Die Unterrichtszeiten haben sich aufgrund der Ausgangssperre geändert.
Wir unterrichten während dieser Zeit von 16:00 – 19:15 Uhr.
Neu Interessenten bitten wir telefonisch einen Termin zur Erst- beratung zu vereinbaren.
Unser Ausbildungszentrum in der Nicolaus-Otto-Str.14, ist zu den Unterrichtszeiten geöffnet.
Telefonisch stehen wir ganztägig zur Verfügung. Anfragen gerne auch per E-Mail.
Sollte es Neuigkeiten geben, werden wir diese auf der Homepage und in den sozialen Medien bekannt geben.
Bis dahin, eine gute Zeit. G`sund bleiben!