Zweirad Führerschein bei der Fahrschule BAYER PLUS in Ulm

Leichtkraftrad Führerschein / Klasse A1

Mit dem Führerschein der Klasse A1 ist es erlaubt:

  • Leichtkrafträder (Motorräder mit max. 125 ccm Hubraum und nicht mehr als 11 KW Motorleistung) zu fahren.
  • Dreirädrige Kfz mit symmetrisch angeordneten Rädern ( Hubraum über 50 cm³ / Verbrennungsmotor, oder bbH über 45 km/h, max. Leistung 15 kw

Das Mindestalter hierfür beträgt 15 Jahre. Die frühere Geschwindigkeitsbegrenz 80 km/h für Fahrer unter 18 Jahren entfällt.

Ausbildungsdauer

Theoretische Ausbildung:
Grundunterricht: 12 Doppelstunden
Klassenspezifischer Unterricht: 4 Doppelstunden

Praktische Ausbildung:

Grundfahrstunden
5 Überlandfahrstunden
4 Autobahnfahrstunden
3 Dunkelheitsfahrstunden

laufzettel-kl.-abml

Leichtkraftrad Führerschein / Klasse A1

Mit dem Führerschein der Klasse A1 ist es erlaubt:

  • Leichtkrafträder (Motorräder mit max. 125 ccm Hubraum und nicht mehr als 11 KW Motorleistung) zu fahren.
  • Dreirädrige Kfz mit symmetrisch angeordneten Rädern ( Hubraum über 50 cm³ / Verbrennungsmotor, oder bbH über 45 km/h, max. Leistung 15 kw

Das Mindestalter hierfür beträgt 16 Jahre. Die frühere Geschwindigkeitsbegrenz 80 km/h für Fahrer unter 18 Jahren entfällt.

Ausbildungsdauer

Theoretische Ausbildung:
Grundunterricht: 12 Doppelstunden
Klassenspezifischer Unterricht: 4 Doppelstunden

Praktische Ausbildung:

Grundfahrstunden
5 Überlandfahrstunden
4 Autobahnfahrstunden
3 Dunkelheitsfahrstunden

laufzettel-kl.-abml

Motorrad Führerschein / Klasse A2

Mit dem Führerschein der Klasse A2 ist es erlaubt:

  • Krafträder (max. 35 KW Motorleistung und max. 0,1KW/kg)

Das Mindestalter hierfür beträgt 18 Jahre. Bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse A1 ist lediglich eine praktische Prüfung zu leisten.

Ausbildungsdauer

Theoretische Ausbildung:
Grundunterricht: 6 Doppelstunden
Klassenspezifischer Unterricht: 4 Doppelstunden

Praktische Ausbildung:

Grundfahrstunden
5 Überlandfahrstunden
4 Autobahnfahrstunden
3 Dunkelheitsfahrstunden

laufzettel-kl.-abml

Motorrad Führerschein / Klasse A

Mit dem Führerschein der Klasse A ist es erlaubt folgende Krafträder zu fahren:

  • mehr als 50 cm³ Hubraum
  • oder einer bbH höher als 45 km/h
  • Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit Leistung über 15 kw
  • Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern mit
  • Hubraum über 50 cm³ ( bei Verbrennungsmotoren ) oder
  • bbH über 45 km/h
  • Leistung über 15 kw

Das Mindestalter hierfür beträgt :

  • 20 Jahre bei Aufstieg von "A2" auf "A"
  • 21 Jahre für Trikes
  • 24 Jahre für Krafträder beim Direkterwerb

Bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse "A2" nur praktische, aber keine theoretische Prüfung erforderlich.

Ausbildungsdauer

Theoretische Ausbildung:
Grundunterricht: 12 Doppelstunden
Klassenspezifischer Unterricht: 4 Doppelstunden

Praktische Ausbildung:

Grundfahrstunden
5 Überlandfahrstunden
4 Autobahnfahrstunden
3 Dunkelheitsfahrstunden
Einschluss Klasse AM, A1, A2

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Weitere informationen

Neue Regelung Motorradfahren mit dem Autoführerschein Eintragung B196

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