Ausbildung zum EU-Berufskraftfahrer bei der Fahrschule BAYER PLUS in Ulm

Ausbildung zum EU-Berufskraftfahrer
Beschleunigte Grundqualifitaktion mit IHK Prüfung

Aufgliederung Schulungsinhalte

Berufskraftfahrer Ausbildung
Beschleunigte Grundqualifikation nach BKrFQG ( 140 Std. )

Lehrgänge zur beschleunigten Grundqualifikation im Güterverkehr im Ausbildungszentrum BAYER PLUS im Ulm
( Klasse C/CE ) und Personenverkehr (Klasse D) im Ganztages Unterricht

Inhalt

  • Basiswissen
  • LKW / Bus -Spezialwissen
  • LKW -Spezialwissen Bus

Ziel

  • Teilnahmebescheinigung nach §4 BKrFQG

Teilnehmer

Berufseinsteiger im gewerblichen Personen- oder Güterkraftverkehr.

Erwerb durch Teilnahme an :

  • 140 Stunden Unterricht à 60 Minuten
  • davon mindestens 10 Fahrstunden à 60 Minuten (unter Aufsicht einer Person mit Fahrlehrerlaubnis der jeweiligen Klasse)
  • und erfolgreicher theoretischer Prüfung von 90 Minuten Dauer
  • Prüfung durch IHK

Besitz der Fahrerlaubnis ist hier nicht erforderlich!

Um die geplanten Prüfungstermine einhalten zu können, ist eine Teilnahme an allen Terminen notwendig.

Praxis:

  • Die Praxisstunden (10 Std.) werden individuell vereinbart.
  • Ganzjährige Ausbildung der beschleunigten Grundqualifikation ( 140 Std. ) nach BKrFQG .
  • Umsteiger LKW - Bus beschleunigte Grundqualifikation (35 Std. ).

Grundqualifikation nach dem BKrFQG

Seit dem 10. September 2009 besteht für Führerscheinneulinge die Pflicht zum Erwerb einer Grundqualifikation nach dem BKrFQG. Dies betrifft Fahrer im Personen- und Güterkraftverkehr, die

  • Fahrten gewerblich durchführen
  • Fahrzeuge führen, für die eine Fahrerlaubnis der Klasse C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D oder DE notwendig ist

 Die Grundqualifikation kann auf verschiedenen Wegen erreicht werden:

  • Berufsausbildung zum EU-Berufskraftfahrer bzw. Fachkraft im Fahrbetrieb
  • Prüfung der Grundqualifikation
  • Beschleunigte Grundqualifikation

 

Berufsausbildung zum EU-Berufskraftfahrer bzw. Fachkraft im Fahrbetrieb

Der Fahrer macht eine dreijährige Berufsausbildung zum EU-Berufskraftfahrer (BKF), zur Fachkraft im Fahrbetrieb (FiF) oder in einem vergleichbaren Ausbildungsberuf mit staatlicher Anerkennung nach dem BKrFQG.

Prüfung der Grundqualifikation

Bei der Grundqualifikation legt der Fahrer vor der Industrie- und Handelskammer (IHK) eine 7,5-stündige praktische und theoretische Prüfung ab. Voraussetzung ist, dass er die entsprechende Fahrerlaubnisklasse bereits besitzt.

Beschleunigte Grundqualifikation

Wer die beschleunigte Grundqualifikation absolviert, nimmt an einem Lehrgang mit 140 Stunden Unterricht einschließlich 10 Praxisstunden teil. Am Ende der beschleunigten Grundqualifikation steht eine 90-minütige theoretische Prüfung vor der für den Wohnsitz des Bewerbers zuständigen IHK. Für die beschleunigte Grundqualifikation muss man die entsprechende Fahrerlaubnisklasse nicht schon besitzen. D.h.die Führerscheinausbildung kann als 2.Step gemacht werden.

Sowohl für die Grundqualifikation als auch die beschleunigte Grundqualifikation gilt: Fahrer mit Wohnsitz im Inland oder mit im Inland erteilter Arbeitsgenehmigung müssen die Grundqualifikation im Inland erwerben. Die Schlüsselzahl 95 auf dem Führerschein gilt als Nachweis für die absolvierte Grundqualifikation.

Informationen und Termine zur Weiterbildung für EU-Berufskraftfahrer nach BKrFQG

EU-Weiterbildung für Kraftfahrer BKrFQG

Das Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) schreibt vor, dass Lkw- und Busfahrer alle fünf Jahre eine Weiterbildung absolvieren müssen. Dies betrifft alle Personen, die gewerbliche Fahrten in Fahrzeugen durchführen, für die ein Führerschein der Klassen C/CE, C1/C1E, D1/D1E oder D/DE erforderlich ist. Die 5-Jahresfrist beginnt mit der Aushändigung des Führerscheins. Das Gesetz betrifft auch Lkw- und Busfahrer, die ihren Führerschein schon seit vielen Jahren besitzen. Denn die Richtlinie der Europäischen Union musste auch in allen anderen EU-Staaten in nationales Recht umgesetzt werden.


Weiterbildung

Wir bieten Weiterbildungen für EU-Berufskraftfahrer (LKW und Omnibus) in Theorie und Praxis an. Die Weiterbildung muss alle fünf Jahre absolviert werden und dauert jeweils 35 Stunden. Der Kurs kann innerhalb einer Intensiv-Woche erledigt werden oder auf 5 Tage mit je 7 Stunden Unterrichtszeit (8:00 - 16 Uhr) verteilt werden. 

Konsequenzen bei fehlender Weiterbildung

Neben der nicht möglichen Verlängerung der Schlüsselnummer fallen zudem auch Bußgelder an. Dies ist ebenfalls im Berufsqualifikationsgesetz (BKrFQG) unter § 9 geregelt. Betroffene Fahrer müssen demnach mit bis zu 5.000 Euro Bußgeld rechnen. Arbeitgeber bzw. Unternehmen, die Berufskraftfahrer ohne absolvierte Weiterbildung beauftragen oder fahren lassen, werden ebenfalls sanktioniert. Hier sind Bußgelder bis zu 20.000 Euro möglich.

Weitere informationen

Unter dem folgenden Link des BAG finden Sie weitere Informationen zum Straßengüterverkehr.

Förderungsmöglichkeit durch die Agentur für Arbeit All unsere Lehrgänge sind zertifiziert bei der Agentur für Arbeit. Bei Fragen sowie bei der Beantragung von Fördermitteln stehen wir Ihnen gerne helfend zur Seite. Sämtliche Schulungen bieten wir Ihnen auch gerne Inhouse in Ihrem Unternehmen an. Lassen Sie sich von uns beraten! Auf Wunsch auch gerne persönlich in Ihrem Hause.
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Termine: Weiterbildungswoche Module 1-5

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Termine: Samstagsschulungen

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