Mit dem Führerschein der Klasse C1 ist es erlaubt, Kraftwagen mit maximal 8 Sitzplätzen (außer dem Fahrersitz) zu fahren, die ein zulässiges Gesamtgewicht (zG) von 3,5 t bis 7,5 t besitzen. Ein
Anhänger mit maximal 750 kg zG darf mitgeführt werden.
In der Klasse C1E darf das zG der Kombination jedoch nicht mehr als 12 t betragen, wobei das zG des Anhängers das Leergewicht des Zugfahrzeugs nicht überschreiten darf. Das Mindestalter hierfür
beträgt 18 Jahre.
Die nötigen Voraussetzung wie Sehtest, Passbilder und Erst-Hilfe-Kurs organisieren wir gerne für Sie!
Theoretische Ausbildung:
Grundunterricht: 6 Doppelstunden
Klassenspezifischer Unterricht: 6 Doppelstunden
Praktische Ausbildung:
Grundfahrstunden
1 Überlandfahrstunden (Solofahrzeug)
1 Autobahnfahrstunden (Solofahrzeug)
3 Überlandfahrstunden (mit Anhänger)
1 Autobahnfahrstunden (mit Anhänger)
1 Dunkelheitsfahrstunden (mit Anhänger)
Mit dem Führerschein der Klasse T ist es erlaubt, landwirtschaftliche Zugmaschinen mit maximal 60 km/h zu fahren. Ein zugehöriger Anhänger darf mitgeführt werden, solange er für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt ist. Das Mindestalter für derartige Zugmaschinen bis 60 km/h beträgt 18 Jahre. Für Zugmaschinen bis 40km/h muss das 16. Lebensjahr vollendet sein.
Die nötigen Voraussetzung wie Sehtest, Passbilder und Erst-Hilfe-Kurs organisieren wir gerne für Sie!
Theoretische Ausbildung:
Grundunterricht: 12 Doppelstunden
Klassenspezifischer Unterricht: 6 Doppelstunden
Praktische Ausbildung:
Grundfahrstunden